Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Gültigkeit
Alle Dienstleistungen erfolgen ausschliesslich nach Massgabe der gültigen Preisliste oder einer schriftlichen Offerte und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Die Preisliste basiert auf der Kalkulation von Probenserien. Für die Analytik von Einzelproben behält sich INTERLABOR vor, einen individuellen Zuschlag zu verrechnen. Die Annullierung eines Auftrages bedarf der schriftlichen Bestätigung der INTERLABOR. Bis dahin aufgewendete Laborstunden werden in Rechnung gestellt. Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.

2. Lieferfristen
Standarduntersuchungen: Richtzeit: ca. 8 bis 10 Arbeitstage. Expressanalysen: 1 bis 5 Arbeitstage, 40% Preiszuschlag. Für GMP konforme Analysen wird ein Zuschlag erhoben. Die Lieferfrist beginnt nach Eingang der Proben und Abklärung aller technischer und kaufmännischer Fragen. Höhere Gewalt wie Unfälle, Krankheiten, Brand, Personalausfälle, schwerwiegende Defekte an den Untersuchungsapparaturen entbindet uns vorübergehend oder gänzlich von der Ausführungspflicht.

3. Zahlungsbedingungen
Es erfolgt eine monatliche Fakturierung, zahlbar innert 30 Tagen rein netto. Alle Preisangaben sind ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Auftraggeber mit Sitz im Ausland erhalten eine Rechnung ohne schweizerische Mehrwertsteuer. Sollten in einzelnen Fällen zusätzliche Laborarbeiten erforderlich sein, werden nach Absprache mit dem Auftraggeber die anfallenden Kosten separat berechnet.

4. Proben und Archivierung
Die Verantwortung für die Anlieferung und Beschaffenheit der Proben obliegt dem Kunden. Die Proben werden 15 Tage nach Fakturierung entsorgt, auf Wunsch kostenpflichtig zurückgesandt oder gemäss gesonderter Vereinbarung mit dem Auftraggeber gelagert. Für Probenrückstellmuster ist der Auftraggeber zuständig. Untersuchungsberichte und Rohdaten werden 10 Jahre archiviert.

5. Qualitätsstandard
Analytische Prüfungen innerhalb des Geltungsbereiches der Akkreditierung von INTERLABOR werden gemäss den Anforderungen der ISO 17025 ausgeführt. Angaben zur Messunsicherheit stehen auf Anfrage zur Verfügung. Prüfungen ausserhalb des Geltungsbereiches der ISO 17025 werden nach dem Stand der Technik durchgeführt und sind nicht validiert. INTERLABOR verwendet öffentliche oder eigene Methoden, sofern der Kunde nichts Gegenteiliges wünscht. Für GMP konforme Auftragsanalytik sind ein Lohnanalysenvertrag und eine produktspezifische Validierung erforderlich.

6. Vertraulichkeit und Geistiges Eigentum
INTERLABOR verpflichtet sich zur Vertraulichkeit von Informationen, Analysenbefunden und Methoden aus dem Geschäftsbereich des Vertragspartners, die weder allgemein zugänglich noch bekannt sind, gegenüber Dritten. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung teilen wir die Resultate ausschliesslich dem Auftraggeber mit. Von der Vertraulichkeit ausgenommen ist die Offenlegung von Dokumenten und Informationen im Rahmen behördlicher Inspektionen in gesetzlich geregelten Bereichen.
Die von INTERLABOR entwickelten Analysenverfahren sind geistiges Eigentum von INTERLABOR. Sie werden dem Auftraggeber gegen Verrechnung gerne zur Verfügung gestellt. INTERLABOR informiert den Auftraggeber bei Änderungen von Analysenverfahren innerhalb gesetzlich geregelter Bereiche („ChangeControl“).

7. Zusammenarbeit und Kundenrückmeldungen
Im Falle komplexer oder interdisziplinärer Aufgabenstellungen können externe Fachleute oder Laboratorien beigezogen werden. INTERLABOR vergibt keine Unteraufträge innerhalb gesetzlich geregelter Bereiche oder des Geltungsbereiches der Akkreditierung. INTERLABOR besitzt ein geregeltes Verfahren für Kundenrückmeldungen. Jede Rückmeldung wird mit Kenntnisnahme der Geschäftsleitung individuell aufgenommen und vom zuständigen Bereichsleiter oder Analytiker bearbeitet. Der Kunde wird über das Ergebnis seiner Rückmeldung informiert.

8. Zutrittsrecht
INTERLABOR gewährt dem Auftraggeber das Recht auf Zugang („Audit“) zu den betreffenden Bereichen der jeweiligen Prüfung. Dokumente und Rohdaten der betreffenden Prüfung stehen auf Anfrage zur Einsicht zur Verfügung. Gemäss den Empfehlungen des Branchenverbandes STL wird das erste Audit nicht verrechnet; Folgeaudits werden verrechnet.

9. Haftung, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, haftet INTERLABOR nicht für die ausgewiesenen Analysenbefunde und deren Folgen. Beinhalten Untersuchungsmuster, die bei INTERLABOR eingereicht werden, spezielle Risiken (z. B. explosiv, kanzerogen, toxisch) so hat der Auftraggeber durch Kennzeichnung der Mustergefässe und im Auftrag schriftlich darauf aufmerksam zu machen. Wird ein Auftrag im Namen und auf Kosten eines Dritten erteilt, so haften der Vertretende und der Vertreter gegenüber INTERLABOR solidarisch für die Erfüllung sämtlicher aus dem Auftragsverhältnis fliessenden Pflichten.
Alle Angebote richten sich ausschliesslich an gewerbliche und industrielle Kunden. Zur Anwendung kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Belp.

10. Stand
Die vorliegende Fassung vom 1. August 2009 ersetzt alle vorhergehenden Fassungen.

 

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