1. Gültigkeit
Alle Dienstleistungen erfolgen ausschliesslich nach Massgabe der gültigen
Preisliste oder einer schriftlichen Offerte und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert
oder ergänzt worden sind. Die Preisliste basiert auf der Kalkulation
von Probenserien. Für die Analytik von Einzelproben behält
sich INTERLABOR vor, einen individuellen Zuschlag zu verrechnen. Die
Annullierung eines Auftrages bedarf der schriftlichen Bestätigung
der INTERLABOR. Bis dahin aufgewendete Laborstunden werden in Rechnung
gestellt. Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
2. Lieferfristen
Standarduntersuchungen: Richtzeit: ca. 8 bis 10 Arbeitstage. Expressanalysen:
1 bis 5 Arbeitstage, 40% Preiszuschlag. Für GMP konforme Analysen
wird ein Zuschlag erhoben. Die Lieferfrist beginnt nach Eingang der
Proben und Abklärung aller technischer und kaufmännischer
Fragen. Höhere Gewalt wie Unfälle, Krankheiten, Brand,
Personalausfälle, schwerwiegende Defekte an den Untersuchungsapparaturen
entbindet uns vorübergehend oder gänzlich von der Ausführungspflicht.
3. Zahlungsbedingungen
Es erfolgt eine monatliche Fakturierung, zahlbar innert 30 Tagen rein
netto. Alle Preisangaben sind ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Auftraggeber
mit Sitz im Ausland erhalten eine Rechnung ohne schweizerische Mehrwertsteuer.
Sollten in einzelnen Fällen zusätzliche Laborarbeiten erforderlich
sein, werden nach Absprache mit dem Auftraggeber die anfallenden
Kosten separat berechnet.
4. Proben und Archivierung
Die Verantwortung für die Anlieferung und Beschaffenheit der Proben
obliegt dem Kunden. Die Proben werden 15 Tage nach Fakturierung entsorgt,
auf Wunsch kostenpflichtig zurückgesandt oder gemäss gesonderter
Vereinbarung mit dem Auftraggeber gelagert. Für Probenrückstellmuster
ist der Auftraggeber zuständig. Untersuchungsberichte und Rohdaten
werden 10 Jahre archiviert.
5. Qualitätsstandard
Analytische Prüfungen innerhalb des Geltungsbereiches der Akkreditierung
von INTERLABOR werden gemäss den Anforderungen der ISO 17025 ausgeführt.
Angaben zur Messunsicherheit stehen auf Anfrage zur Verfügung.
Prüfungen ausserhalb des Geltungsbereiches der ISO 17025 werden
nach dem Stand der Technik durchgeführt und sind nicht validiert.
INTERLABOR verwendet öffentliche oder eigene Methoden, sofern
der Kunde nichts Gegenteiliges wünscht. Für GMP konforme
Auftragsanalytik sind ein Lohnanalysenvertrag und eine produktspezifische
Validierung erforderlich.
6. Vertraulichkeit und Geistiges
Eigentum
INTERLABOR verpflichtet sich zur Vertraulichkeit von Informationen,
Analysenbefunden und Methoden aus dem Geschäftsbereich des Vertragspartners,
die weder allgemein zugänglich noch bekannt sind, gegenüber
Dritten. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung teilen wir
die Resultate ausschliesslich dem Auftraggeber mit. Von der Vertraulichkeit
ausgenommen ist die Offenlegung von Dokumenten und Informationen
im Rahmen behördlicher Inspektionen in gesetzlich geregelten
Bereichen.
Die von INTERLABOR entwickelten Analysenverfahren sind geistiges Eigentum
von INTERLABOR. Sie werden dem Auftraggeber gegen Verrechnung gerne
zur Verfügung gestellt. INTERLABOR informiert den Auftraggeber
bei Änderungen von Analysenverfahren innerhalb gesetzlich geregelter
Bereiche („ChangeControl“).
7. Zusammenarbeit und Kundenrückmeldungen
Im Falle komplexer oder interdisziplinärer Aufgabenstellungen
können externe Fachleute oder Laboratorien beigezogen werden.
INTERLABOR vergibt keine Unteraufträge innerhalb gesetzlich geregelter
Bereiche oder des Geltungsbereiches der Akkreditierung. INTERLABOR
besitzt ein geregeltes Verfahren für Kundenrückmeldungen.
Jede Rückmeldung wird mit Kenntnisnahme der Geschäftsleitung
individuell aufgenommen und vom zuständigen Bereichsleiter oder
Analytiker bearbeitet. Der Kunde wird über das Ergebnis seiner
Rückmeldung informiert.
8. Zutrittsrecht
INTERLABOR gewährt dem Auftraggeber das Recht auf Zugang („Audit“)
zu den betreffenden Bereichen der jeweiligen Prüfung. Dokumente und Rohdaten
der betreffenden Prüfung stehen auf Anfrage zur Einsicht zur Verfügung.
Gemäss den Empfehlungen des Branchenverbandes STL wird das erste Audit
nicht verrechnet; Folgeaudits werden verrechnet.
9. Haftung, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, haftet INTERLABOR nicht
für die ausgewiesenen Analysenbefunde und deren Folgen. Beinhalten
Untersuchungsmuster, die bei INTERLABOR eingereicht werden, spezielle
Risiken (z. B. explosiv, kanzerogen, toxisch) so hat der Auftraggeber
durch Kennzeichnung der Mustergefässe und im Auftrag schriftlich
darauf aufmerksam zu machen. Wird ein Auftrag im Namen und auf Kosten
eines Dritten erteilt, so haften der Vertretende und der Vertreter
gegenüber INTERLABOR solidarisch für die Erfüllung sämtlicher
aus dem Auftragsverhältnis fliessenden Pflichten.
Alle Angebote richten sich ausschliesslich an gewerbliche und industrielle
Kunden. Zur Anwendung kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Belp.
10. Stand
Die vorliegende Fassung vom 1. August 2009 ersetzt alle vorhergehenden
Fassungen.
Download
Geschäftsbedingungen